Muss die Dosierung auch auf einem T-Rezept angegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein T-Rezept über „REVLIMID 15 MG HARTKAPSELN, 7 Stk“ vor. Allerdings ist keine Dosierung angegeben.
Gilt die neue Vorschrift bezüglich der Dosierung auch für T-Rezepte?
Antwort
Die Vorgabe nach § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung gilt für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, auch für die Wirkstoffe, die auf dem T-Rezept verordnet werden. Für BtM muss die Dosierung nach BtMVV in Einzel- und Tagesmengen oder mit dem Hinweis „gemäß schriftlicher Anweisung“ verordnet werden.
Die fehlende Dosierungsangabe auf dem T-Rezept sollte daher durch den Arzt nachgetragen werden.
- DAP Arbeitshilfe „FAQ Dosierungsanweisung auf dem Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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