Muss die Doppelverordnung eines BtM durch zwei verschiedene Ärzte geprüft werden?

Laut BtMVV darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Höchstmenge verordnen. Wie ist es, wenn der Patient durch zwei Ärzte mit dem gleichen BtM-Arzneimittel versorgt wird und aufgrund dessen die Höchstmenge überschritten wird? In der BtMVV ist von einem Arzt die Rede und nicht von unterschiedlichen Ärzten. Die Beschränkung eines BtM auf eine Höchstmenge soll dem Missbrauch entgegenwirken, aber wie können wir dies überprüfen? Müssen wir mit einer Retaxation rechnen?

Antwort

Die Höchstmengen der BtMVV beziehen sich nur auf Verordnungen durch einen Arzt.

2 Verschreiben durch einen Arzt

„(1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:

a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen: [...]“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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