Muss die Apotheke auf „Entwicklungsstörung“ prüfen?
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Uns liegt ein Kassenrezept zulasten der TK für eine 17-Jährige über „Solcoseryl 5 g“ vor, mit dem Zusatz „Läsion an der Wange“. Dürfen wir es auf Kassenkosten abgeben? Eine Entwicklungsstörung muss nicht auf dem Rezept vermerkt sein oder von uns geprüft werden?
Antwort:
Bei Solcoseryl handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel:
Apothekenpflichtige Arzneimittel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre (§ 34 Abs. 1 SGB V). Die Apotheke kann und muss nicht prüfen, ob bei einem Kind bzw. Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahre eine Entwicklungsstörung vorliegt.
Die verordnete Solcoseryl akut Paste kann also ohne Prüfung zulasten der Kasse abgegeben werden. Wenn Sie vermuten, dass der Arzt das apothekenpflichtige Arzneimittel versehentlich auf Kassenrezept verordnet hat, können Sie natürlich im Rahmen einer guten Zusammenarbeit kurz Rücksprache halten, da der Arzt in einem solchen Fall mit einem Regress zu rechnen hat.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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