Muss der verordnende Arzt im Stempel gekennzeichnet sein?

Wir haben eine Verordnung von einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) erhalten. Im Arztstempel sind alle Ärzte aufgeführt, aber aus der Unterschrift geht nicht hervor, welcher Arzt das Rezept ausgestellt hat. Muss der ausstellende Arzt im Stempel markiert werden?

Antwort:

Eine Kennzeichnung des verschreibenden Arztes im Stempel einer Gemeinschaftspraxis ist bei Muster-16-Rezepten nicht zwingend notwendig.

Achtung

Bei BtM-Rezepten muss der verordnende Arzt gekennzeichnet werden!

Der verschreibende Arzt kann durch seine LANR (lebenslange Arztnummer) eindeutig identifiziert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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