Muss das Rezept geändert werden, um eine kleinere Menge abzugeben?

Uns liegt ein Rezept zulasten der AOK Rheinland (IK 104212505) vor: „Afinitor 10 mg 100 Tabletten 100 St.“

Muss das Rezept geändert werden, da es bei Afinitor 10 mg nur 90 Stück als größte Packung gibt?

Antwort

Für diesen Fall benötigen Sie keine Rezeptänderung, denn die Abgabe ist durch den § 6 Absatz 3 des Rahmenvertrags geregelt:

6 Absatz 3 Rahmenvertrag

„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben.“

Da Ihnen eine Stückzahlverordnung oberhalb des größten Normbereiches (Nmax) vorliegt, dürfen Sie gemäß Rahmenvertrag nur die Menge des größten Normbereichs, (hier N3) abgeben.

Eine Rezeptänderung ist hier also nicht notwendig.
 

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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