Muss bei Zytostatikaverordnungen eine Dosierung angegeben werden?

Wir haben eine Frage zur Dosierungsangabe auf Rezepten: Wir stellen zytostatikahaltige Zubereitungen auf Rezept her, die dann an die Praxis gehen und dort verabreicht werden. Ist hier ebenfalls jeweils die Angabe der Dosierung erforderlich? Die Rezepte enthalten keine Dosierungsanweisung, sind aber auf den Namen des Patienten ausgestellt.

Antwort

In § 2 Abs. 1 AMVV sind die Pflichtangaben auf dem Rezept zu finden. Dort heißt es:

2 Abs. 1 AMVV

„[…] die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird, […]“

Damit ist klar, dass Verordnungen über Arzneimittel, die direkt an den Verordner geliefert und durch diesen appliziert werden, keine Dosierungsangabe enthalten müssen. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie einen entsprechenden Vermerk auf dem Rezept machen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung