Muss bei OTC-Arzneimitteln auf Kassenrezept eine Diagnose angegeben sein?

Wir haben eine Frage zu folgendem Kassenrezept für einen erwachsenen Patienten:

„Bicanorm 100 Tabletten N3“

Zusätzlich ist auf dem Rezept angegeben:  „Ausnahmeindikation gem. AMR“.

Reicht es aus, wenn der Arzt „gem. AMR“ schreibt oder muss die genaue Indikation genannt werden?

Antwort:

Bicanorm ist als apothekenpflichtiges Arzneimittel nach Arzneimittelrichtlinie Anlage I des G-BA erstattungsfähig, in der die „Ausnahmeindikationen“ definiert sind. 

Eine Diagnose sollte der Arzt bei Verordnung von Arzneimitteln eigentlich nicht angeben. Tut er dies dennoch, dann muss die Apotheke prüfen, ob diese zu den Bedingungen der Anlage I passt – man spricht auch von einer sogenannten erweiterten Prüfpflicht.

Gibt der Arzt keine Diagnose an, dann muss und kann die Apotheke nichts prüfen, sondern darf den Artikel wie verordnet abgeben! In Ihrem Fall sollte eine Abgabe möglich sein, da der Arzt keine konkrete Indikation angibt, sondern direkt erklärt, dass es sich um eine zur AM-RL passende Indikation handelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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