Muss bei Originalabgabe eine Sonder-PZN angegeben werden?

Wir haben ein Rezept über das Original Sandimmun Optoral 100 mg 100 Stück erhalten. Das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt. Es gibt Original und mehrere Reimporte und in dieser Gruppe auch keine Rabattartikel. Nur ein Import ist preisgünstig, und zwar Neoral.
Alle sind lieferbar – das Original, die Reimporte und der preisgünstige Reimport.

Könnten wir ohne Dokumentation auf dem Rezept das Original abgeben? Wir denken, das sollte möglich sein, da es keine Rabattartikel gibt und wir daher bis zum Preisanker (= Original) frei wählen dürfen. Ist das korrekt?

Antwort

Ist kein Rabattartikel vorrangig abzugeben, dann dürfen Sie in diesem Fall (Aut-idem-Kreuz erlaubt nur eine Abgabe innerhalb der Original-Import-Gruppe) bis zum Preisanker, der durch das verordnete Präparat gesetzt wurde, frei wählen. Nicht preisgünstige Importe gemäß Rahmenvertrag tragen nicht zum Erreichen des Einsparziels bei. Mit welchen Rezepten Sie Ihr Einsparziel erreichen möchten, bleibt ebenfalls Ihnen überlassen, sodass auch auf die Abgabe des preisgünstigen Imports verzichtet werden darf. Eine Sonder-PZN mit Faktor muss in diesem Fall nicht angegeben werden. Falls Sie Wert darauf legen, dass die Abgabe aus dem Einsparziel herausgenommen wird, sollten Sie eine Sonder-PZN angeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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