Muss bei Originalabgabe eine Dokumentation auf dem Rezept erfolgen?

Wir sind uns beim folgenden Rezept unsicher, was den Original-Import-Vergleich angeht:

„Actrapid Penfill ZAM 10 x 3 ml N2 PZN 00536427“

Kostenträger: IKK classic (IK 101500154)

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Aufkleber auf den Ampullen von Importarzneimitteln oftmals die Penfunktion behindern, sodass wir grundsätzlich eine Abgabe aus pharmazeutischen Gründen ablehnen und auf das Originalprodukt zurückgreifen.

Allerdings sind wir unsicher, ob und wie wir dies dokumentieren müssen. Wie ist Ihre Einschätzung?

Antwort

Sie müssen anhand der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags vorgehen. Da kein Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben ist, müssen Sie in diesem Fall eine Abgabe im importrelevanten Markt nach § 13 vornehmen.
Hier haben Sie die Auswahl zwischen Original und bezugnehmend darauf zugelassenen Importen, wobei das abgegebene Präparat nicht teurer sein darf als das verordnete. Gleichzeitig ist das Einsparziel zu berücksichtigen, das heißt, die Abgabe preisgünstiger Importe hat Vorrang.

In Ihrem Fall ist das Original verordnet und es ist auch kein Rabattartikel vorrangig abzugeben. Sie dürfen also bis zur Preisgrenze des Originals alles unter Berücksichtigung des Einsparziels abgeben. Da im Falle von Actrapid jedoch kein Import preisgünstig im Sinne des § 2 Abs. 8 des Rahmenvertrags ist, können Sie ohne weitere Dokumentation oder Pharmazeutische Bedenken das Original abgeben.
Eventuell vom Rahmenvertrag abweichende Regelungen im Regionalliefervertrag der jeweiligen Kasse sind zu berücksichtigen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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