Muss bei Originalabgabe eine Dokumentation auf dem Rezept erfolgen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir sind uns beim folgenden Rezept unsicher, was den Original-Import-Vergleich angeht:
„Actrapid Penfill ZAM 10 x 3 ml N2 PZN 00536427“
Kostenträger: IKK classic (IK 101500154)
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Aufkleber auf den Ampullen von Importarzneimitteln oftmals die Penfunktion behindern, sodass wir grundsätzlich eine Abgabe aus pharmazeutischen Gründen ablehnen und auf das Originalprodukt zurückgreifen.
Allerdings sind wir unsicher, ob und wie wir dies dokumentieren müssen. Wie ist Ihre Einschätzung?
Antwort
Sie müssen anhand der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags vorgehen. Da kein Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben ist, müssen Sie in diesem Fall eine Abgabe im importrelevanten Markt nach § 13 vornehmen.
Hier haben Sie die Auswahl zwischen Original und bezugnehmend darauf zugelassenen Importen, wobei das abgegebene Präparat nicht teurer sein darf als das verordnete. Gleichzeitig ist das Einsparziel zu berücksichtigen, das heißt, die Abgabe preisgünstiger Importe hat Vorrang.
In Ihrem Fall ist das Original verordnet und es ist auch kein Rabattartikel vorrangig abzugeben. Sie dürfen also bis zur Preisgrenze des Originals alles unter Berücksichtigung des Einsparziels abgeben. Da im Falle von Actrapid jedoch kein Import preisgünstig im Sinne des § 2 Abs. 8 des Rahmenvertrags ist, können Sie ohne weitere Dokumentation oder Pharmazeutische Bedenken das Original abgeben.
Eventuell vom Rahmenvertrag abweichende Regelungen im Regionalliefervertrag der jeweiligen Kasse sind zu berücksichtigen.
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Check“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung