Muss bei nicht verschreibungspflichtigen AM eine Dosierung aufs Rezept?

Wir haben noch eine Frage zur Dosierung auf dem Rezept: Uns ist aufge­fallen, dass insbe­sondere bei Rezepten von Kinder­ärzten bei Non-Rx-Arznei­mitteln keine Angaben zur Dosierung stehen. Sind sowohl Rx- als auch Non-Rx-Arznei­mittel auf einem Rezept verordnet, steht bei unseren Kinder­ärzten fast immer nur bei den verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln eine Dosierung.

Ist das korrekt? Oder gilt die Verpflichtung, die Dosierung anzu­geben, bei allen Präparaten, die auf Rezept verordnet werden?

Antwort

Die Dosierungs­anweisung wurde als Pflichtangabe in § 2 Abs. 1 der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) aufge­nommen:

2 Abs. 1 AMVV

„Die Verschreibung muss enthalten: [...] 7. die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.“

Da die AMVV aber grund­sätzlich nur für verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel gilt (siehe § 1 AMVV), darf die Dosierungs­angabe auf einer Verordnung über ein nicht verschreibungs­pflichtiges Arznei­mittel (OTC-Arznei­mittel) fehlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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