Muss bei Mounjaro eine Diagnose auf das Rezept?
Wir stellen uns im Team die Frage, ob bei einem Rezept über Mounjaro die Diagnose auf dem Rezept angegeben werden muss. Und ob es eine Prüfpflicht gibt, wenn keine Diagnose angegeben ist.
Antwort
Bei Arzneimittelverordnungen gehört die Diagnose nicht auf die Verordnung. Die Diagnose wird von der verschreibenden Person in der Patientenakte vermerkt. Das bedeutet, wenn Mounjaro ohne Angabe einer Indikation verordnet wurde, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Verordnung korrekt (das heißt zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2) ausgestellt wurde.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung