Muss bei Mounjaro eine Diagnose auf das Rezept?

Wir stellen uns im Team die Frage, ob bei einem Rezept über Mounjaro die Diagnose auf dem Rezept ange­geben werden muss. Und ob es eine Prüf­pflicht gibt, wenn keine Diagnose ange­geben ist.

Antwort

Bei Arznei­mittel­ver­ordnungen gehört die Diagnose nicht auf die Ver­ordnung. Die Diagnose wird von der verschreibenden Person in der Patienten­akte vermerkt. Das bedeutet, wenn Mounjaro ohne Angabe einer Indikation ver­ordnet wurde, dürfen Sie davon aus­gehen, dass die Verordnung korrekt (das heißt zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2) ausge­stellt wurde.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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