Muss bei mehreren Rabattarzneimitteln das günstigste gewählt werden?

Wir haben eine Verordnung über „Maviret 100 mg/40 mg Filmtabletten 4 x 21 Stück PZN 13445985“ erhalten. Krankenkasse ist die BKK Linde (IK 105830517). Das verordnete Original ist rabattiert, ebenso wie zwei Importe.

Müssen wir das preisgünstigste Rabattarzneimittel abgeben? Bei dieser Preisklasse sind wir doch sehr verunsichert.

Antwort

Im Rahmenvertrag ist in § 11 eindeutig geregelt, dass erstens Rabattarzneimittel vorrangig vor nichtrabattierten Arzneimitteln abzugeben sind und zweitens Apotheken bei mehreren Rabattarzneimitteln frei unter diesen wählen können:

11 Vorrang der Rabattverträge

„Die Apotheke hat vorrangig ein Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V besteht (rabattbegünstigtes Fertigarzneimittel). Voraussetzung hierfür ist, dass

  • in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 SGB V nichts anderes vereinbart ist und
  • die Angaben zu dem rabattbegünstigten Fertigarzneimittel vollständig und bis zu dem vereinbarten Stichtag mitgeteilt wurden; das Nähere hierzu wird in § 28 geregelt.

Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 und 2 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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