Muss bei Medizinprodukten eine Diagnose angegeben werden?
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Uns liegt ein Rezept über Hylo Gel Augentropfen 2x 10 ml PZN 06144964 zulasten der Techniker Krankenkasse vor. Auf dem Rezept ist keine Diagnose angegeben.
Wir fragen uns jetzt, ob wir bei einem verordnungsfähigen Medizinprodukt die Diagnose durch den Arzt ergänzen lassen müssen.
Antwort
Wird ein Medizinprodukt der Anlage V verordnet, sollte der Arzt, wie in Ihrem Beispiel, keine Diagnose auf dem Rezept angeben.
Wenn der Arzt eine Diagnose angibt, hat die Apotheke die Pflicht zu prüfen, ob diese auch zu den angegebenen Diagnosen der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie passt. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Apotheke das Medizinprodukt nicht zulasten der Kasse abgeben. Es ist daher einfacher, wenn keine Diagnose angegeben ist.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall können Sie das Hylo Gel ohne Bedenken abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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