Muss bei Hochpreisern eine Diagnose auf das Rezept?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgendes Rezept erhalten:
„Vyndaqel 61 mg Weichkapseln WKA 30 St. N1 PZN 15505183 <<1–0–0>>“
Muss bei diesem Hochpreisartikel noch eine Diagnose angegeben werden?
Antwort
Eine Diagnose muss auch bei Hochpreisern nicht angegeben werden. Die Angabe einer Diagnose ist nur bei Verordnungen von Hilfsmitteln Pflicht.
Prüfen Sie aber bitte auf jeden Fall, ob alle Formalien auf diesem Rezept erfüllt sind – eine Retax in dieser Preiskategorie wäre mehr als bitter.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Check“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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