Muss bei Hochpreisern eine Diagnose auf das Rezept?

Wir haben folgendes Rezept erhalten:

„Vyndaqel 61 mg Weichkapseln WKA 30 St. N1 PZN 15505183 <<1–0–0>>“

Muss bei diesem Hochpreisartikel noch eine Diagnose angegeben werden?

Antwort

Eine Diagnose muss auch bei Hochpreisern nicht angegeben werden. Die Angabe einer Diagnose ist nur bei Verordnungen von Hilfsmitteln Pflicht.

Prüfen Sie aber bitte auf jeden Fall, ob alle Formalien auf diesem Rezept erfüllt sind – eine Retax in dieser Preiskategorie wäre mehr als bitter.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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