Muss bei Hilfsmitteln im SSB eine Diagnose angegeben werden?

Wir haben eine Frage zu SSB-Rezepten, bei denen Hilfsmittel für die Sprechstunde verordnet werden.

Muss hier auch eine Diagnose angegeben werden und dürfen wir solch ein Rezept andernfalls auch ohne Diagnose beliefern?

Antwort

Hilfsmittel, die im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind, sind in der Regel auf einem gesonderten Rezept zu verordnen, das zusätzlich zur Ziffer 9 mit der Ziffer 7 zu versehen ist. Prüfen Sie dazu bitte jeweils die für Sie zutreffende Vereinbarung. Mischverordnungen sind nicht zulässig. Die betroffenen Artikel sind in der Anlage gekennzeichnet.

Die uns bekannten SSB-Verordnungen fordern für die im SSB verordnungsfähigen Hilfsmittel keine Angabe einer Diagnose. Dies wäre vermutlich mitunter ja auch schwierig, da der SSB meist für mehrere Patienten genutzt wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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