Muss bei einem Rezept über ein OTC-Arzneimittel die Diagnose geprüft werden?

Wir haben eine Frage zu folgendem Rezept:

Krankenkasse: DAK-Gesundheit (IK 106567996)
Verordnet: „Bicanorm 100 St. N3“

Ist hier eine Diagnose erforderlich? Müssen wir diese nachtragen lassen oder haben wir keine Prüfpflicht?

Antwort:

Nein, eine Diagnose muss hier nicht auf der Verordnung stehen. Bicanorm ist für Erwachsene unter den Bedingungen der Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA erstattungsfähig:

Ob diese Indikation vorliegt, kann und muss die Apotheke nicht prüfen. Eine Ausnahme wäre, wenn auf dem Rezept tatsächlich eine Diagnose angegeben ist. Dann muss die Apotheke prüfen, ob diese Diagnose zu den Anforderungen nach Anlage I passt!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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