Muss bei einem Rezept über ein OTC-Arzneimittel die Diagnose geprüft werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu folgendem Rezept:
Krankenkasse: DAK-Gesundheit (IK 106567996)
Verordnet: „Bicanorm 100 St. N3“
Ist hier eine Diagnose erforderlich? Müssen wir diese nachtragen lassen oder haben wir keine Prüfpflicht?
Antwort:
Nein, eine Diagnose muss hier nicht auf der Verordnung stehen. Bicanorm ist für Erwachsene unter den Bedingungen der Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA erstattungsfähig:
Ob diese Indikation vorliegt, kann und muss die Apotheke nicht prüfen. Eine Ausnahme wäre, wenn auf dem Rezept tatsächlich eine Diagnose angegeben ist. Dann muss die Apotheke prüfen, ob diese Diagnose zu den Anforderungen nach Anlage I passt!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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