Muss bei einem BG-Rezept der Unfalltag und -ort angegeben sein?
Wir haben ein BG-Rezept vorliegen, bei dem sowohl die Angabe des Unfalltages als auch die des Unfallortes fehlt.
Dürfen wir das Rezept so abrechnen?
Antwort
Laut § 3 Abs. 2 Arzneiversorgungsvertrag DGUV gilt Folgendes:
3 Abs. 2 AVV der DGUV
„Eine Verordnung ist ordnungsgemäß nach Absatz 1 ausgestellt, wenn sie neben Mittel und Menge folgende Angaben enthält: […] Unfalltag […]“
Demnach muss der Unfalltag angegeben sein, der Unfallort nicht. Fehlt die Angabe kann diese von der Apotheke nach ärztlicher Rücksprache ergänzt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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