Muss bei einem BG-Rezept der Unfall­tag und -ort ange­geben sein?

Wir haben ein BG-Rezept vorliegen, bei dem sowohl die Angabe des Unfall­tages als auch die des Unfall­ortes fehlt.

Dürfen wir das Rezept so abrechnen?

Antwort

Laut § 3 Abs. 2 Arznei­versorgungs­vertrag DGUV gilt Folgendes:

3 Abs. 2 AVV der DGUV

„Eine Verordnung ist ordnungs­gemäß nach Absatz 1 ausge­stellt, wenn sie neben Mittel und Menge folgende Angaben enthält: […] Unfalltag […]“

Demnach muss der Unfall­tag ange­geben sein, der Unfall­ort nicht. Fehlt die Angabe kann diese von der Apotheke nach ärzt­licher Rück­sprache ergänzt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung