Muss bei dieser Original-Verordnung gegen einen Import getauscht werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns wurde eine Verordnung über „Xarelto 20 mg Bayer Vital GmbH FTA N3 98 St. PZN 08461433“ zulasten der IKK Classic (IK 101500154) vorgelegt.
Die EDV zeigt für Xarelto einen Austausch auf drei Importe an, die aber nicht lieferbar sind.
Müssen wir nun trotzdem einen anderen Import auswählen, der lieferbar ist, oder dürfen wir das Original abgeben?
Antwort
Mit dieser Verordnung über Xarelto befindet man sich – da keine Rabattverträge vorrangig zu beachten sind – im importrelevanten Markt.
Das Original wurde verordnet und gilt somit als Preisanker. Die Apotheke darf bei Verordnungen im importrelevanten Markt grundsätzlich das Referenzarzneimittel, Importarzneimittel oder preisgünstige Importarzneimittel abgeben. Preisobergrenze bei der Auswahl ist das namentlich verordnete Fertigarzneimittel, was in Ihrem Fall das Original ist. Vorrangig sollte ein preisgünstiges Importarzneimittel (Definition in § 2 Abs. 8 Rahmenvertrag) abgegeben werden, um das Einsparziel nach § 13 Abs. 5 Rahmenvertrag zu erreichen.
Da die drei preisgünstigen Importe in Ihrem Fall nicht lieferbar sind, können Sie mit dieser Verordnung nichts für Ihr Einsparziel tun und sollten dies per Sonder-PZN auf dem Rezept dokumentieren (Sonder-PZN 02567024 plus Faktor 3 = preisgünstige Importe sind nicht verfügbar).
Sie dürfen dann einen anderen Import abgeben, der günstiger ist als das Original, aber auch die Abgabe des Originals ist erlaubt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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