Muss bei diesem Rezept eine Diagnose angegeben werden?

Wir haben eine Frage zu folgendem Rezept:

Krankenkasse: Techniker Krankenkasse (IK 104077501)
Verordnet: 2 x 2199991001 Coagucheck Softclix Lanzetten 50 Stück

Laut Aussage der Arztpraxis muss hier keine Diagnose mehr auf dem Rezept stehen – ist das korrekt?

Antwort

Bei Coaguchek Softclix Lanzetten handelt es sich um ein Hilfsmittel und eine Diagnose ist für die Verordnung eines Hilfsmittels erforderlich. Die Diagnose darf zwar nach Rücksprache mit dem Arzt von der Apotheke ergänzt werden, bedarf jedoch einer Gegenzeichnung des Arztes.

Der Inhalt der Verordnung über ein Hilfsmittel zulasten der GKV ist in der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt. Demnach ist der Arzt verpflichtet, die Diagnose auf der Verordnung zu nennen: 

7 Absatz 2 Hilfsmittel-Richtlinie

„In der Verordnung ist das Hilfsmittel so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt soll deshalb unter Nennung der Diagnose und des Datums insbesondere […] angeben.“

Fehlt diese Angabe, kann die Apotheke die Diagnose nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt auf dem Rezept zunächst ergänzen, muss diese allerdings vom Arzt mit Datum und einer Unterschrift bestätigen lassen. Festgelegt ist das ebenfalls im oben genannten Paragrafen:

7 Absatz 4 Hilfsmittel-Richtlinie

„Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.“

Ergänzen Sie daher nach Rücksprache mit dem Arzt die Diagnose und lassen Sie sich die Ergänzung gegenzeichnen (Arztunterschrift + Datum).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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