Muss bei BtM-Pflastern ein preisgünstiger Import abgegeben werden?

Wir haben ein BtM-Rezept erhalten, auf dem mit Aut-idem-Kreuz „TRANSTEC PRO 35 Mikrogramm/h PFT 20 mg/Pfl. 4T 20 St. N3 GRUET“ verordnet wurde.

Müssen wir einen Reimport abgeben, da diese preis­günstig sind (grüner Pfeil), oder können wir das Original trotzdem abgeben?

Antwort

Durch das Aut-idem-Kreuz ist ein Austausch auf (möglicherweise rabattierte) Generika nicht erlaubt. Die Importe erfüllen alle den geforderten Preisabstand, um als preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags zu gelten, sodass die Abgabe dieser wirtschaftlichen Importe Ihrem persönlichen Einsparziel angerechnet wird. Haben Sie Ihr persönliches Einsparziel bereits erreicht oder möchten Sie dieses mit der Abgabe anderer Produkte erreichen, dann spricht nichts gegen die Abgabe des verordneten Originals. Wichtig ist nur, dass bei der Auswahl im Importmarkt der Preisanker nicht überschritten wird, der durch die Verordnung gesetzt wurde. In Ihrem Fall liegt der Preisanker beim Original, sodass die Abgabe des Originals kein Problem ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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