Muss bei bestimmten Arzneimitteln eine Indikation vermerkt werden?
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Uns liegt ein Rezept zu Tadalafil 20 mg 120 Stück vor.
Das Kassensystem zeigt uns an, dass Tadalafil nur bei bestimmten Indikationen zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden darf.
Auf dem Rezept ist keine Diagnose vorhanden. Muss der Arzt eine Diagnose auf das Rezept aufbringen oder liegt keine Prüfpflicht vor, solange nichts auf dem Rezept steht?
Antwort
Tadalafil 20 mg hat, zusätzlich zu seiner Anwendungsmöglichkeit als Lifestyle-Arzneimittel, eine Zulassung zur Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH) der WHO-Funktionsklassen II und III zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Daher kann es auch ohne Diagnose auf einem Muster-16-Rezept verordnet werden. Achten Sie bei der Abgabe darauf, dass das FAM auch diese Zulassung besitzt – einige sind nämlich nur für die Anwendung als Lifestyle-Arzneimittel zugelassen. Vorrangig müssen rabattierte Artikel abgegeben werden.

Auch Tadalafil zu 5 mg kann zulasten einer GKV abgegeben werden. Gemäß AM-RL Anlage II (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle Arzneimittel)) kann es ausnahmsweise für folgende Indikation verordnet werden: zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern.
Auch ohne Angabe einer Diagnose kann in der Apotheke Tadalafil in der Wirkstärke 5 mg zulasten einer GKV abgegeben werden, sofern der Arzt es auf einem Muster-16-Rezept verordnet hat und es eine Indikation gibt, die das Arzneimittel verordnungsfähig macht. Die korrekte Indikation muss lediglich der Arzt in seinen Unterlagen dokumentieren.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Checkliste“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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