Muss bei Abgabe eines 15/15-Importes eine Sonder-PZN auf das Rezept?

Wir haben eine Frage zu diesem Rezept:

Krankenkasse: AOK Bayern (IK 108310400)
„NEULASTA 6 MG FS mit Ans“

Ausgehend vom Original hat die Kollegin einen Import (HAEMATO PHARM, PZN 08404197) aus dem „grünen Bereich“ der ADG-Software ausgewählt, es ist also ein 15/15-Import.

Können wir diesen einfach ohne weiteren Vermerk abgeben?

Antwort:

Wenn es sich um eine Verordnung unter dem Produktnamen „Neulasta“ ohne Angabe eines Importeurs handelt (= herstellerneutrale Verordnung), ist von einer Original­verordnung auszugehen, das heißt Preisanker ist das Original. Dabei ist der um den Anbieter­pflicht­rabatt bereinigte Preis (VK–A-Rabatt) maßgeblich. Diese Auffassung vertritt auch der Deutsche Apotheker­verband.

Da bei der vorliegenden Verordnung auch keine Rabattverträge zu beachten sind, kann entweder das Original oder ein preisgünstiger Import zur Erfüllung der Importquote abgegeben werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, den preisgünstigsten 15/15-Import abzugeben, aber nur die Abgabe eines 15/15-Imports (mindestens 15 Euro oder 15 Prozent günstiger als Original) trägt zur Erfüllung der Importquote bei.

Wenn Sie also den von Ihnen vorgeschlagenen 15/15-Import abgeben, ist es nicht erforderlich, die Sonder-PZN „Nichtverfügbarkeit Import“ aufzudrucken.

Die Sonder-PZN „Nichtverfügbarkeit Import“ ist in ihrem eigentlichen Sinne nur dann zu verwenden, wenn kein einziger der 15/15-Importe lieferbar ist, da es dann „unfair“ wäre, wenn die Original­abgabe der Quote angelastet würde.

Außerdem wird diese Sonder-PZN (Nichtverfügbarkeit Import) laut Ersatzkassen-Arznei­versorgungs­vertrag (§ 4 Abs. 8) dann verwendet, wenn eine eindeutige Import­verordnung vorliegt, aber weder der verordnete noch preis­gleiche beziehungs­weise preis­günstigere Alternativen lieferbar sind und deshalb ein höherpreisiger Import oder das Original abgegeben werden müssen. Zusätzlich ist dann eine Rücksprache mit dem Arzt auf dem Rezept zu dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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