Muss auf einem Hilfsmittelrezept eine Diagnose angegeben sein?
Wir haben eine Verordnung über „PRO-OPHTA Augenverband S klein 50 St. PZN 15572386“ zulasten der Techniker Krankenkasse vorliegen.
Muss auf der Verordnung eine Diagnose angegeben sein?
Antwort
Da es sich bei dem verordneten Produkt um ein Hilfsmittel handelt, muss laut § 7 Hilfsmittel-Richtlinie eine Diagnose auf der Verordnung angegeben sein.
7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie
„In der Verordnung ist das Hilfsmittel so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt soll deshalb unter Nennung der Diagnose und des Datums insbesondere […]“
Änderungen und Ergänzungen bedürfen jedoch einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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