Muss auf einem Hilfs­mittel­rezept eine Diagnose ange­geben sein?

Wir haben eine Ver­ordnung über „PRO-OPHTA Augen­verband S klein 50 St. PZN 15572386“ zulasten der Techniker Kranken­kasse vorliegen.

Muss auf der Ver­ordnung eine Diagnose ange­geben sein?

Antwort

Da es sich bei dem ver­ordneten Produkt um ein Hilfs­mittel handelt, muss laut § 7 Hilfs­mittel-Richt­linie eine Diagnose auf der Verordnung ange­geben sein.

7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie

„In der Ver­ordnung ist das Hilfs­mittel so ein­deutig wie möglich zu be­zeichnen, ferner sind alle für die indivi­duelle Ver­sorgung oder Therapie erforder­lichen Einzel­angaben zu machen. Die Vertrags­ärztin oder der Vertrags­arzt soll deshalb unter Nennung der Diagnose und des Datums insbesondere […]“

Änderungen und Ergänzungen bedürfen jedoch einer erneuten Arzt­unter­schrift mit Datums­angabe.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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