Muss auch auf Privatrezepten eine Dosierung angegeben sein?
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Wir haben noch eine Frage zur Angabe der Dosierung auf Rezepten: Gilt diese Vorgabe auch für Privatrezepte?
Der Großteil der Privatrezepte, die wir in der Apotheke erhalten, ist ohne Dosierung ausgestellt.
Antwort
Die Vorschrift, dass eine Verordnung über ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel eine Dosierungsangabe enthalten muss, ist in § 2 Abs. 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung zu finden und gilt somit auch für Privatverordnungen.
2 Abs. 1 AMVV
„Die Verschreibung muss enthalten: [...]
7. die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.“
Daher muss eine Dosierung auch auf Privatrezepten angegeben sein. Der Unterschied zum GKV-Rezept besteht nur darin, dass ein Fehlen nicht zur Retaxierung führt und damit nicht auf Kosten der Apotheke geht. Dennoch sollten Sie auch bei Privatrezepten eine fehlende Dosierung erfragen und ergänzen!
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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