Muss auch auf Privatrezepten eine Dosierung angegeben sein?

Wir haben noch eine Frage zur Angabe der Dosierung auf Rezepten: Gilt diese Vorgabe auch für Privatrezepte?

Der Großteil der Privatrezepte, die wir in der Apotheke erhalten, ist ohne Dosierung ausgestellt.

Antwort

Die Vorschrift, dass eine Verordnung über ein verschreibungs­pflichtiges Arznei­mittel eine Dosierungs­angabe enthalten muss, ist in § 2 Abs. 1 der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung zu finden und gilt somit auch für Privat­verordnungen.

2 Abs. 1 AMVV

„Die Verschreibung muss enthalten: [...]
7. die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.“

Daher muss eine Dosierung auch auf Privatrezepten angegeben sein. Der Unterschied zum GKV-Rezept besteht nur darin, dass ein Fehlen nicht zur Retaxierung führt und damit nicht auf Kosten der Apotheke geht. Dennoch sollten Sie auch bei Privatrezepten eine fehlende Dosierung erfragen und ergänzen!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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