Muss auf diesem BtM-Rezept ein „A“ nachgetragen werden?

Folgende BtM wurden auf einem Rezept verordnet:

Medikinet 20 mg PZN: 01208777
Medikinet 10 mg PZN: 01348188
Medikinet 40 mg PZN: 02388215

Müsste in diesem Falle das „A“ auf dem Rezept stehen und wenn ja, dürften wir das nach Rücksprache mit der Arztpraxis selber nachtragen?

6 Abs. 2c Rahmenvertrag

„Wenn papiergebundene Verordnungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nr. 1–7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nr. 1–8 BtMVV – unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer – nicht vollständig entsprechen und der Abgebende nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt.[...]“

Der Arzt muss diese Änderung dann auch auf dem Durchschlag in seiner Praxis ergänzen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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