Müssen Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste ausgetauscht werden?

Wir erhielten folgende Verordnung:

„Prograf 1 mg 100 St.“ ohne Aut-idem-Kreuz und ohne Herstellerangabe zulasten der Barmer (IK 104080005).

Rabattiert sind verschiedene Generika und das Original.
Was darf/muss man hier abgeben, da der Wirkstoff ja auf der Substitutionsausschlussliste steht?

Antwort:

Im bundesweit gültigen Ersatzkassenvertrag ist geregelt, dass auch für Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste Importe und bezugnehmende Originale als gleich gelten und somit bei vorliegenden Rabattverträgen ausgetauscht werden müssen:

Im Falle einer namentlichen Prograf-Verordnung kann nur innerhalb der Original/Import-Gruppe zum jeweiligen Rabattartikel gewechselt werden. Ein Austausch gegen ein rabattiertes Generikum ist aufgrund des Substitutionsausschlusses nicht möglich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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