Müssen wir nach wirtschaftlichen Packungsgrößen suchen?

Wir haben ein Rezept zulasten der AOK (IK 107815772) mit der Verordnung über „5 x Tadalafil Heumann 20 mg FTA 56 St. N2 (PZN 12894385)“ erhalten.

Rabattvertragspartner in dieser Packungsgröße ist die Firma AL.

Wir sind uns unsicher, ob wir alle Packungen so abgeben dürfen. Von anderen Firmen, die keine Rabattvertragspartner sind, gibt es N3-Packungen mit 120 Stück, diese sind aber nicht rabattiert.

Antwort

In § 8 des Rahmenvertrags ist geregelt, wie mit Verordnungen umzugehen ist, auf denen mehrere Packungen eines Arzneimittels aufgeschrieben sind:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag (Packungsgrößen)

„Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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