Müssen wir bei einer Preisankerüberschreitung in jedem Fall eine Sonder-PZN angeben?

Wir haben das Problem, dass ein Arzt ein Generikum verordnet hat, das das preisgünstigste Präparat in der entsprechenden Austauschgruppe ist. Wir haben schon mit dem Arzt telefoniert und einen neuen Preisanker festgelegt, wir geben nun das drittgünstigste Präparat ab – das haben wir vorrätig.

Was müssen wir jetzt auf dem Rezept dokumentieren? Brauchen wir eine Sonder-PZN?

Antwort

Sofern keine Rabattverträge vorrangig zu beachten sind, muss der Preisanker beachtet werden, das heißt, das von der Apotheke abgegebene Präparat darf nicht teurer sein als das vom Arzt verordnete. Ihr Fall beschreibt ein Dilemma, das derzeit häufiger Probleme verursacht. Denn wenn der Arzt den Preisanker beim günstigsten Präparat festlegt, schränkt er dadurch die Abgabemöglichkeiten der Apotheke stark ein. Sie haben schon richtig gehandelt und mit dem Arzt einen neuen Preisanker festgelegt. Die Rücksprache und das Ergebnis bzw. den neuen Preisanker müssen Sie auf dem Rezept dokumentieren und dies mit Datum und Handzeichen abzeichnen.

Eine eigene Sonder-PZN für eine Preis­anker­über­schreitung sieht der Rahmenvertrag nicht vor. Und da Sie ja mit dem dritt­preis­günstigsten Arznei­mittel noch innerhalb der von § 12 des Rahmen­vertrags vorgegebenen Preisspanne liegen, wird hier keine Sonder-PZN fällig. Erst wenn Sie ein Präparat abgeben, das die Preisgrenze der vier preis­günstigsten Arznei­mittel überschreitet, wird eine Sonder-PZN mit entsprechendem Faktor fällig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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