Müssen TSE gegen HKP ausgetauscht werden?

Wir haben einen Parkinson-Patienten, der regel­­mäßig „Madopar LT TSE PZN 08699784“ zulasten der AOK Nieder­­sachsen (IK 102114819) verordnet bekommt.

Unser Kassen­­programm zeigt an, dass wir auf Levodopa/Benserazid AL HKP austauschen sollen. Diese kann der Patient nicht schlucken. Wir wenden daher Pharma­­zeutische Bedenken an. In der Liste der austausch­­baren Darreichungs­­formen stehen für die Wirk­stoff­­kombination Levodopa + Benserazid lediglich Hart­­kapseln und Tabletten.

Ist es somit überhaupt korrekt angezeigt, dass wir von TSE auf HKP austauschen müssten?

Antwort

Tatsächlich zeigt die EDV diesen Austausch an, obwohl in Anlage VII der AM-RL bei den austausch­baren Darreichungs­formen nur Tabletten und Hart­kapseln angegeben sind.

Ob eine „Tablette zur Herstellung einer Suspension“ (TSE) tatsächlich der allgemeinen Darreichungsform „Tablette“ zugerechnet werden sollte, erscheint problematisch, da hier definitiv Anwendungsprobleme bei einem Austausch zu erwarten sind, vor allem wenn der Patient auf das Auflösen der Tablette angewiesen ist. Allerdings können diese TSE auch als ganze Tablette geschluckt werden und werden vielleicht aus diesem Grund den Tabletten zugerechnet.

Pharmazeutische Bedenken sind daher in diesem Fall sehr zu empfehlen. Vergessen Sie nicht, dies durch Sonder-PZN sowie handschriftlichen Vermerk abgezeichnet mit Datum und Kürzel auf dem Rezept zu dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung