Müssen TSE gegen HKP ausgetauscht werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben einen Parkinson-Patienten, der regelmäßig „Madopar LT TSE PZN 08699784“ zulasten der AOK Niedersachsen (IK 102114819) verordnet bekommt.
Unser Kassenprogramm zeigt an, dass wir auf Levodopa/Benserazid AL HKP austauschen sollen. Diese kann der Patient nicht schlucken. Wir wenden daher Pharmazeutische Bedenken an. In der Liste der austauschbaren Darreichungsformen stehen für die Wirkstoffkombination Levodopa + Benserazid lediglich Hartkapseln und Tabletten.
Ist es somit überhaupt korrekt angezeigt, dass wir von TSE auf HKP austauschen müssten?
Antwort
Tatsächlich zeigt die EDV diesen Austausch an, obwohl in Anlage VII der AM-RL bei den austauschbaren Darreichungsformen nur Tabletten und Hartkapseln angegeben sind.
Ob eine „Tablette zur Herstellung einer Suspension“ (TSE) tatsächlich der allgemeinen Darreichungsform „Tablette“ zugerechnet werden sollte, erscheint problematisch, da hier definitiv Anwendungsprobleme bei einem Austausch zu erwarten sind, vor allem wenn der Patient auf das Auflösen der Tablette angewiesen ist. Allerdings können diese TSE auch als ganze Tablette geschluckt werden und werden vielleicht aus diesem Grund den Tabletten zugerechnet.
Pharmazeutische Bedenken sind daher in diesem Fall sehr zu empfehlen. Vergessen Sie nicht, dies durch Sonder-PZN sowie handschriftlichen Vermerk abgezeichnet mit Datum und Kürzel auf dem Rezept zu dokumentieren.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Pharmazeutische Bedenken – Dokumentation auf dem Rezept“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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