Müssen die Taxationsdaten trotz Hash-Code noch auf das Rezept?
Wir sind uns im Team unsicher, ob wir bei einer Rezeptur trotz Hash-Code noch die Taxationsdaten auf das Rezept auftragen müssen. Können Sie uns weiterhelfen?
Antwort
Grundsätzlich werden im Hash-Code bzw. im Z-Datensatz alle relevanten Punkte der Rezeptabrechnung übermittelt, sodass auf eine weitere Auflistung der Einzelbeträge verzichtet werden kann. Da § 9 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für Rezepturarzneimittel allerdings noch die Angabe der Einzelbeträge des Apothekenabgabepreises fordert, wurde explizit ein weiterer Satz (Satz 3) in § 22 des Rahmenvertrags (Preisangabe) eingefügt:
22 des Rahmenvertrags (Preisangabe)
Bei der papiergebundenen Verordnung müssen die Angaben nach § 9 Nummer 2 AMPreisV nicht zusätzlich auf dem Arzneiverordnungsblatt aufgetragen werden, da diese Angaben in dem elektronischen Zusatzdatensatz vollständig zu liefern sind und durch den Hashcode der papiergebundenen Verordnung eindeutig zugeordnet werden.1
Somit müssen Sie die Taxationsangaben nicht zusätzlich zum Hash-Code aufdrucken.
Weiterführende Links
1 Zweite Änderungsvereinbarung vom 3. Mai 2022 zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz
2 SGB V in der Fassung vom 1. Oktober 2021
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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