Müssen Sozialhilfeempfänger eine Zuzahlung leisten?

Wir diskutieren immer wieder, ob Sozialhilfeempfänger eine Zuzahlung leisten müssen oder nicht.

Können Sie weiterhelfen?

Antwort:

Sozialhilfeempfänger sind weder von der Zuzahlung noch von den Mehrkosten befreit. Allerdings gilt für Sozialhilfeempfänger eine besondere Regelung bei der Ermittlung der Belastungsgrenze. Wird die Belastungsgrenze pro Jahr überschritten, kann eine Zuzahlungsbefreiung erwirkt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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