Müssen Sozialhilfeempfänger eine Zuzahlung leisten?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir diskutieren immer wieder, ob Sozialhilfeempfänger eine Zuzahlung leisten müssen oder nicht.
Können Sie weiterhelfen?
Antwort:
Sozialhilfeempfänger sind weder von der Zuzahlung noch von den Mehrkosten befreit. Allerdings gilt für Sozialhilfeempfänger eine besondere Regelung bei der Ermittlung der Belastungsgrenze. Wird die Belastungsgrenze pro Jahr überschritten, kann eine Zuzahlungsbefreiung erwirkt werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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