Müssen Präparate der Substitutionsausschlussliste aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden?

Uns liegt ein Rezept über „Advagraf 0,5 REK N3 PZN 02293727 Dj“ vor. Das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt. Bei der vorliegenden Krankenkasse (AOK Rheinland/Hamburg, IK 104212505) sind sowohl das verordnete Original als auch verschiedene Importe rabattiert.

Dürfte man hier überhaupt austauschen, da das Präparat auf der Substitutionsausschlussliste steht und der Arzt zusätzlich noch das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat?

Antwort

Da der Wirkstoff Tacrolimus sowohl mit der Darreichungsform Hartkapseln als auch als retardierte Hartkapseln in Anlage VII der AM-RL des G-BA aufgeführt ist, greift für Advagraf das Substitutionsverbot auf wirkstoffgleiche Präparate. Unverändert gilt aber auch für Präparate der Substitutionsausschlussliste, dass Original und Importe als identische Präparate gelten und daher ein Austausch hier erlaubt und je nach Lage der Rabattverträge auch verpflichtend ist. Darauf hat auch bekanntermaßen das Aut-idem-Kreuz keinen Einfluss (Ausnahme: Bei Ersatzkassen verhindert das Aut-idem-Kreuz in Kombination mit einem Hinweis des Arztes, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erlaubt ist, auch einen Austausch zwischen Original und Import).

Im vorliegenden Fall sind sowohl das Original als auch Importe rabattiert. Sie können unter den Rabattarzneimitteln frei wählen und somit auch das verordnete, rabattierte Original abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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