Müssen Pharmazeutische Bedenken abgezeichnet werden?

Ich habe gerade überrascht zum ersten Mal gelesen, dass die Erläuterungen zur Sonder-PZN (z. B. Pharmazeutische Bedenken) mit Datum und Unterschrift versehen werden müssen. Auch meinen Kollegen ist das neu und glücklicherweise haben wir bisher auch keine Probleme mit Retaxationen deswegen gehabt. Was genau ist die Grundlage dafür?

Antwort:

Dies ist in § 17 Abs. 5 der Apothekenbetriebsordnung festgelegt:

17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung

„Die abgegebenen Arzneimittel müssen den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Arzneimittelversorgung entsprechen. Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist. Der Apotheker hat jede Änderung auf der Verschreibung zu vermerken und zu unterschreiben oder im Falle der Verschreibung in elektronischer Form der elektronischen Verschreibung hinzuzufügen und das Gesamtdokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bleiben unberührt."

Nicht zu vergessen ist, dass es sich bei einem Rezept um eine Urkunde handelt. Unautorisierte Änderungen dieser Urkunde stehen unter Strafe (Urkundenfälschung): z. B. wenn ein Apotheker ohne Rücksprache mit dem Arzt eigenständig Aut-idem-Kreuze eintragen würde oder wenn ein Patient eigenständig die Mengenangabe zum verordneten Mittels erhöhen würde.

Deshalb muss eindeutig erkennbar sein, dass eine handschriftliche Ergänzung auf dem Rezept, unter anderem auch die Begründung pharmazeutischer Bedenken, vom Apotheker bzw. Arzt stammt (mit Datum und Namenszeichen). Dies gewährleistet die Rückverfolgbarkeit der handschriftlichen Änderungen/Ergänzungen auf der Verordnung und die Arzneimittelsicherheit.

Auch der Arzt muss gemäß Arzneimittel-Richtlinie jede handschriftliche Änderung/Ergänzung auf einem Rezept mit Datum und Unterschrift abzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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