Müssen Medizinprodukte bei Mehrfachverordnungen addiert werden?

Uns liegt ein Rezept über „2 x 50 Stück Contour next Blutzuckerteststreifen“ vor.

Müssen wir auf dieses Rezept nach neuen Rahmenvertragsregelungen wirklich zwei 50er-Packungen abgeben oder addieren wir die Mengen, um wirtschaftlich zu arbeiten?

Antwort

Medizinprodukte unterliegen nicht den Regelungen zu Packungsgrößen des Rahmenvertrages. Daher können Sie bei der Abgabe die Mengen addieren. Von einigen Anbietern gibt es eine 100er-Packung Contour next Teststreifen im Handel.

Für Teststreifen sind allerdings in der Regel Vertragspreise mit den Krankenkassen vereinbart, sodass es unerheblich ist, ob Sie 2 x 50 St. oder 1 x 100 St. abgeben.

Bei Primärkassen ist es empfehlenswert, in der jeweiligen Teststreifenvereinbarung nachzuschauen, ob es abweichende Regelungen gibt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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