Müssen hier Importe abgegeben werden?
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Folgendes Rezept zulasten der TK (IK 106577501) wurde uns vorgelegt:
„Norvir 100 mg Abbvie Fta N2 90 St.
Prezista 600 mg Janssen Cilag 60 St. Fta N2
Movicol Beutel Plv. z. Hertellung einer Lsg zum Einnehmen 100 St.“
Müssen wir zwingend Importe wegen der 15/15-Regelung abgeben? Und darf das Medizinprodukt Movicol zusammen mit den Arzneimitteln auf einem Rezept abgerechnet werden?
Antwort:
Medizinprodukte dürfen zusammen mit Arzneimitteln auf einem Rezept stehen. Nur Hilfsmittel müssen getrennt verordnet werden. Da dieses Movicol-Medizinprodukt in Anlage V der AM-RL des G-BA (verordnungsfähige Medizinprodukte) aufgeführt ist, kann die 100er-Packung Movicol problemlos über dieses Rezept abgerechnet werden.
Bei Arzneimitteln gilt: Ist kein Rabattartikel vorrangig abzugeben und haben Sie Ihre Importquote bei der jeweiligen Kasse schon erfüllt, dann dürfen Sie auch das verordnete Originalpräparat abgeben. Ansonsten sollten Sie vorrangig wirtschaftliche 15/15-Importe abgeben, um die Quote zu erfüllen. Haben Sie Ihre Quote am Ende des Quartals nicht erfüllt, so ist ein Malus-Abzug zu erwarten.
- DAP Arbeitshilfe „Abgabe Original vs. Import“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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