Müssen codeinhaltige Arzneimittel auf einem BtM-Rezept verordnet werden?

Wir diskutieren derzeit, ob codeinhaltige Arzneimittel auf einem BtM-Rezept verordnet werden müssen, denn Codein gehört ja zu den Betäubungsmitteln. Allerdings zeigt doch die Praxis, dass die entsprechenden Mittel auf normalen GKV-Rezepten verordnet werden.

Haben wir da etwas übersehen?

Antwort

Sowohl Codein als auch Dihydrocodein sind in Anlage III des BtMG zu finden. Diese listet verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel auf. Es gibt bei diesen Wirkstoffen aber sogenannte „ausgenommene Zubereitungen“.

Auszug aus Anlage III des BtMG

Codein (3-Methylmorphin):
Ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 100 mg Codein, berechnet als Base, enthalten. Für ausgenommene Zubereitungen, die für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln.    


Dihydrocodein:        
Ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 100 mg Dihydrocodein, berechnet als Base, enthalten. Für ausgenommene Zubereitungen, die für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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