Müssen Bundespolizisten Mehrkosten bezahlen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zu einem Rezept, bei dem die Heilfürsorge Bundespolizei der Kostenträger ist und Dermatop Creme 50 g N2 verordnet ist. Hierfür fallen Zuzahlung und Mehrkosten an.
Sind Bundespolizisten von den Mehrkosten befreit? Außerdem stellt sich die Frage, ob wir die Dermatop Creme gegen eines der drei preisgünstigsten Präparate austauschen müssen?
Antwort:
Bei der Rezeptbelieferung sind Beamte der Bundespolizei (BPOL) von den Landespolizisten zu unterscheiden. Bei letzteren können die Regelungen bezüglich der Zuzahlungen und Mehrkosten je Bundesland voneinander abweichen.
Beamte der Bundespolizei (BPOL) (ehemaliger Bundesgrenzschutz) müssen hingegen die gesetzliche Zuzahlung und seit dem 1. Oktober 2011 auch die Mehrkosten selbst tragen.
Es besteht zwar keine Verpflichtung, gegen eines der preisgünstigen Präparate auszutauschen, Sie können dies jedoch mit dem Versicherten abstimmen, um ihm ggf. die Mehrkosten zu ersparen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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