Müssen Beschaffungs­kosten zur Ab­rechnung ge­nehmigt werden?

Beim Beschaffen von Serecor 300 mg als Einzel­import über ilapo wurden uns 8,20 € Porto berechnet.

Müssen wir vorab eine Genehmigung bei der AOK einholen, um die Beschaffungs­kosten ebenfalls über das Rezept abzu­rechnen? Ist das generell notwendig oder kann darauf verzichtet werden?

Antwort

Im Arznei­versorgungs­vertrag der Ersatz­kassen findet man unter § 7 Abs. 7 Folgendes zu Beschaffungs­kosten:

7 Abs. 7 AVV der Ersatzkassen

„Unvermeid­bare Telegramm­gebühren, Fern­sprech­gebühren, Porti, Zölle und andere Kosten der Beschaffung von Arznei­mitteln, die üblicher­weise weder in Apotheken noch im Groß­handel vor­rätig gehalten werden, können die Apotheken gesondert berechnen. Über­steigen die Beschaffungs­kosten 9,00 Euro (inklusive MwSt.), so ist vorab die Zustim­mung der Ersatz­kasse ein­zu­holen.“

Bei den Ersatz­kassen können Sie also einen Antrag auf Über­nahme der Beschaffungs­kosten stellen, wenn das Arznei­mittel nicht vorrätig oder über den Groß­handel beschaffbar ist.

Bei den Regional­kassen – in Ihrem Fall handelt es sich ja um eine AOK-Verordnung – würden wir Ihnen empfehlen, im für Sie gültigen Arznei­liefer­vertrag nach­zu­schauen, ob auch dort eine Regelung zu Beschaffungs­kosten zu finden ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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