Müssen Beschaffungskosten zur Abrechnung genehmigt werden?
Beim Beschaffen von Serecor 300 mg als Einzelimport über ilapo wurden uns 8,20 € Porto berechnet.
Müssen wir vorab eine Genehmigung bei der AOK einholen, um die Beschaffungskosten ebenfalls über das Rezept abzurechnen? Ist das generell notwendig oder kann darauf verzichtet werden?
Antwort
Im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen findet man unter § 7 Abs. 7 Folgendes zu Beschaffungskosten:
7 Abs. 7 AVV der Ersatzkassen
„Unvermeidbare Telegrammgebühren, Fernsprechgebühren, Porti, Zölle und andere Kosten der Beschaffung von Arzneimitteln, die üblicherweise weder in Apotheken noch im Großhandel vorrätig gehalten werden, können die Apotheken gesondert berechnen. Übersteigen die Beschaffungskosten 9,00 Euro (inklusive MwSt.), so ist vorab die Zustimmung der Ersatzkasse einzuholen.“
Bei den Ersatzkassen können Sie also einen Antrag auf Übernahme der Beschaffungskosten stellen, wenn das Arzneimittel nicht vorrätig oder über den Großhandel beschaffbar ist.
Bei den Regionalkassen – in Ihrem Fall handelt es sich ja um eine AOK-Verordnung – würden wir Ihnen empfehlen, im für Sie gültigen Arzneiliefervertrag nachzuschauen, ob auch dort eine Regelung zu Beschaffungskosten zu finden ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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