Müssen bei einer BG Rabattverträge berücksichtigt werden?

Wir haben eine grundsätzliche Frage zu BG-Rezepten:

Muss bei BG-Rezepten auf Rabattverträge geachtet werden?

Antwort

Bei Rezepten zulasten der Unfallversicherungsträger sind derzeit noch keine Rabattverträge zu beachten. Im Arzneilieferungsvertrag der Unfallversicherungsträger ist lediglich in § 4 geregelt, dass bei BG-Rezepten, wie auch bei GKV-Rezepten, die Aut-idem-Regelung gilt.

4 Auswahl preisgünstiger Arzneimittel

„Bei der Auswahl preisgünstiger Arzneimittel gilt § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V und § 4 Absatz 1 (Auswahl preisgünstiger Arzneimittel) des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.“

Das heißt, Sie dürfen das namentlich verordnete Arzneimittel bzw. einen Import oder eines der drei preisgünstigsten aut-idem-konformen Arzneimittel abgeben. Gehört das namentlich verordnete Arzneimittel bereits zu den drei preisgünstigsten, darf kein teureres Arzneimittel abgegeben werden. Zusatzinfo: Für BG-Rezepte gilt die Importquote nicht.

Die Unfallversicherungsträger haben sich aber in einer Fußnote zu dem oben zitierten Paragrafen 4 prinzipiell die Möglichkeit zum Abschließen von Rabattverträgen offen gehalten:

„Für den Fall, dass die Vertragspartner UV Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V schließen, verständigen sich die Vertragspartner kurzfristig auf Regelungen entsprechend § 4 Absätze 2 bis 5 des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V.“

Bitte achten Sie auch darauf, dass das BG-Rezept ordnungsgemäß ausgestellt ist:

„Eine Verordnung ist ordnungsgemäß nach Absatz 1 ausgestellt, wenn sie neben Mittel und Menge folgende Angaben enthält:
a. Name des Unfallversicherungsträgers,
b. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten,
c. Datum der Ausstellung,
d. Unfalltag,
e. Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit nicht Berufskrankheit,
f. Kennzeichnung im noctu-Feld, soweit zutreffend,
g. Arztstempel oder entsprechender Aufdruck,
h. eigenhändige Unterschrift des Arztes.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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