Müssen bei BG-Rezepten preisgünstige Arzneimittel ausgewählt werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine allgemeine Frage zu BG-Rezepten. Hier werden ja bislang keine Rabattverträge abgeschlossen.
Müssen wir dennoch ein preisgünstiges Medikament auswählen oder können wir das verordnete Lyrica nehmen, was ja um einiges teurer ist als die Generika?
Antwort
Im Arzneiversorgungsvertrag der Berufsgenossenschaften (abgeschlossen zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV)) ist Folgendes zu finden:
4 Auswahl preisgünstiger Arzneimittel
„Bei der Auswahl preisgünstiger Arzneimittel gilt § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V und § 4 Absatz 11 (Auswahl preisgünstiger Arzneimittel) des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.“
Nach § 129 SGB V ist die Apotheke bei der Abgabe verordneter Arzneimittel zur Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels verpflichtet, wenn der Arzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat.
Nach § 4 Rahmenvertrag stehen der Apotheke für die Fälle, in denen kein Rabattvertrag beachtet werden muss, das namentlich verordnete Arzneimittel, eines der drei preisgünstigsten aut-idem-fähigen Arzneimittel oder ein wirtschaftliches Importarzneimittel zur Abgabe zur Auswahl.
Daher dürfen Sie das verordnete Lyrica abgeben, könnten aber auch auf eines der drei preisgünstigsten Generika ausweichen oder einen Import auswählen, der die Voraussetzungen zur Anrechnung auf die Importquote erfüllt.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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