Müssen Apotheken bei Cannabisrezepten eine evtl. vorliegende Genehmigung prüfen?
Mittlerweile benötigen ja bestimmte Facharztgruppen keine Genehmigung mehr zur Verordnung von Cannabis zulasten der GKV. Zeitgleich ist aber zu lesen, dass Ärztinnen und Ärzte freiwillig weiterhin Genehmigungen einholen können, da die Krankenkassen ggf. zu einer anderen Einschätzung kommen könnten, was die Kostenübernahme angeht.
Was bedeutet das jetzt für die Apotheke? Bisher haben wir uns bei der Erstversorgung immer eine Kopie der Genehmigung geben lassen. Sollten wir weiterhin vor erstmaliger Belieferung eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, dass die Cannabisverordnung erstattet wird oder wird den Apotheken nun jedes Cannabisrezept erstattet? Müssen wir die Facharztgruppe prüfen?
Antwort
Gesetzlich hatten Apotheken noch nie eine Prüfpflicht, ob die Krankenkasse der betroffenen Person eine Kostenübernahme genehmigt hat. Auch jetzt muss die Apotheke bei Vorlage einer Cannabisverordnung diesbezüglich nichts prüfen (außer die formellen Dinge laut AMVV und Arzneiliefervertrag), auch nicht die Facharztrichtung der ausstellenden Person.
Freiwillig dürfen Ärztinnen und Ärzte allerdings weiterhin eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, wenn sie sich absichern möchten, notwendig ist dies jedoch nicht.
Die Anforderung an die ärztliche Qualifikation ist erfüllt, wenn eine der folgenden Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen von der verordnenden Vertragsärztin bzw. dem verordnenden Vertragsarzt geführt wird – dies muss die Apotheke jedoch auch nicht prüfen:
1. Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen
- Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin
- Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie
- Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie
- Fachärztin/Facharzt für Neurologie
- Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
2. Zusatzbezeichnungen
- Geriatrie
- Medikamentöse Tumortherapie
- Palliativmedizin
- Schlafmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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