Movicol: Welche Menge darf abgegeben werden?

Uns wurde ein Kassenrezept vorgelegt. Zulasten der AOK Nordost wurde „3 x Movicol Beutel 50 St. PZN 07722044“ verordnet.

Wir sind unsicher, was wir abgeben dürfen, und schwanken zwischen folgenden Möglichkeiten: 1 x 100 St. + 1 x 50 St. oder 3 x 50 St. oder nur 1 x 100 Stück? Es ist ja ein Medizinprodukt – was ist hier richtig?

Antwort

Da es sich, wie von Ihnen geschrieben, bei dem verordneten Movicol um ein Medizinprodukt handelt, gelten hier die Vorgaben der Packungsgrößenverordnung hinsichtlich der Normgrößen nicht. Es muss bei Medizinprodukten jedoch das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V beachtet werden. Die wirtschaftlichste Variante ist nach unserer Recherche die Kombination aus einmal der 100er-Packung sowie einmal der 50er-Packung.

Hinweis

Bei Verordnung eines Movicol- bzw. Macrogol-Arzneimittels wäre eine 100er-Packung eine nicht abgabefähige Jumbopackung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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