Movicol: Welche Menge darf abgegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns wurde ein Kassenrezept vorgelegt. Zulasten der AOK Nordost wurde „3 x Movicol Beutel 50 St. PZN 07722044“ verordnet.
Wir sind unsicher, was wir abgeben dürfen, und schwanken zwischen folgenden Möglichkeiten: 1 x 100 St. + 1 x 50 St. oder 3 x 50 St. oder nur 1 x 100 Stück? Es ist ja ein Medizinprodukt – was ist hier richtig?
Antwort
Da es sich, wie von Ihnen geschrieben, bei dem verordneten Movicol um ein Medizinprodukt handelt, gelten hier die Vorgaben der Packungsgrößenverordnung hinsichtlich der Normgrößen nicht. Es muss bei Medizinprodukten jedoch das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V beachtet werden. Die wirtschaftlichste Variante ist nach unserer Recherche die Kombination aus einmal der 100er-Packung sowie einmal der 50er-Packung.
Hinweis
Bei Verordnung eines Movicol- bzw. Macrogol-Arzneimittels wäre eine 100er-Packung eine nicht abgabefähige Jumbopackung.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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