Movicol verordnet – darf die 100er-Packung abgegeben werden?
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Wir erhielten ein Movicol-Rezept (Movicol Beutel 100 St. PZN 07548882) zulasten der AOK plus (107299005). Da wir in der Vergangenheit bereits Retaxationen erhalten haben, wenn eine 100er-Packung verordnet war und wir diese abgegeben haben, sind wir aktuell unsicher. Verordnet ist ja ein Medizinprodukt. Nach unserem Verständnis dürfen wir dann auch die 100er abgeben, dazu existiert sogar ein Vertragspreis. Ist das so korrekt oder müssen wir auf ein rabattiertes Arzneimittel mit 2 x 50 Beutel ausweichen?
Antwort
Bei Verordnungen über Macrogolpräparate müssen Sie immer darauf achten, welche Produktklasse (Arzneimittel oder Medizinprodukt) vom Arzt verordnet wurde. In diesem Fall handelt es sich um ein Medizinprodukt der Anlage V der AM-RL. Somit ist es ein erstattungsfähiges Medizinprodukt. Da die Packungsgrößenverordnung nur für Arzneimittel gilt, dürfen 100er-Packungen eines erstattungsfähigen Medizinprodukts zulasten der Kasse abgegeben werden.
Ist ein Macrogol-Arzneimittel verordnet, dann dürfen maximal 50er-Packungen (auch mehrere 50er-Packungen) abgegeben werden, da diese der größten Messzahl für Laxantien nach Packungsgrößenverordnung entsprechen. Eine 100er-Packung eines Arzneimittels ist eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung.
Achtung: Ein Austausch zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt ist gemäß Rahmenvertrag nicht erlaubt.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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