MOVICOL trinkfertig: neue Darreichungsform?
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Wir haben gesehen, dass das neue MOVICOL trinkfertig mit der Darreichungsform „Lösung zum Einnehmen“ gemeldet ist. Was ist der Unterschied zu den Darreichungsformen der bereits im Handel befindlichen MOVICOL-Präparate?
Antwort:
MOVICOL trinkfertig ist seit dem 15.06.2016 in der Lauer-Taxe gelistet:
Es handelt sich um ein Medizinprodukt, die gemeldete Darreichungsform lautet „Lösung zum Einnehmen“ – wie ebenfalls der Lauer-Taxe zu entnehmen ist:
Die anderen MOVICOL-Medizinprodukte sind hingegen mit folgenden Darreichungsformen im Handel:
Präparat | Darreichungsform |
---|---|
MOVICOL Beutel Pulver | Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen |
MOVICOL flüssig Orange | Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen |
MOVICOL Junior Schoko | Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen |
MOVICOL Junior aromafrei | Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen |
Der Unterschied von MOVICOL trinkfertig zu den bereits im Handel befindlichen Präparaten ist, dass für die Einnahme kein zusätzliches Wasser zur Verdünnung erforderlich ist – die Lösung ist gebrauchsfertig und wird direkt aus dem Beutel eingenommen.
Bei den anderen MOVICOL-Präparaten ist hingegen zusätzliches Wasser zur Verdünnung und anschließenden Einnahme erforderlich.
Erstattungs- und Verordnungsfähigkeit
Es handelt sich bei dem neuen MOVICOL trinkfertig um ein Medizinprodukt, welches nicht in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet ist. Daher ist die Abgabe zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht möglich, sondern nur die Verschreibung auf einem grünen Rezept oder die Abgabe im Rahmen der Selbstmedikation.
- DAP-Service Verordnungsfähige Medizinprodukte
- MOVICOL-Abgabehilfe
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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