Movicol Junior für 17-Jährige erstattungsfähig?
Wir haben ein Kassenrezept über „Movicol Junior aromafrei 30 x 6,9 g PZN 04951755“ für eine 17-Jährige bekommen.
Können wir dieses zulasten der Krankenkasse abrechnen?
Antwort
Laut Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie ist dieses Medizinprodukt nur für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren zur Behandlung von Obstipation und für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zur Behandlung von Koprostase verordnungsfähig. Somit wird die Krankenkasse die Kosten für das Medizinprodukt für eine 17-Jährige nicht übernehmen. Wir empfehlen das Produkt auf Wunsch auf Privatrezept abzugeben, sodass die Mutter die Möglichkeit hat, dieses evtl. mit ärztlicher Begründung bei der Krankenkasse einzureichen. Alternativ kann die Ärztin bzw. der Arzt ggf. je nach Diagnose ein anderes Movicol-/Macrogol-Präparat verschreiben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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