Movicol Junior für 17-Jährige erstattungsfähig?

Wir haben ein Kassenrezept über „Movicol Junior aromafrei 30 x 6,9 g PZN 04951755“ für eine 17-Jährige bekommen.

Können wir dieses zulasten der Krankenkasse abrechnen?

Antwort

Laut Anlage V der Arznei­mittel-Richt­linie ist dieses Medizin­produkt nur für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren zur Behandlung von Obstipation und für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zur Behandlung von Koprostase verordnungs­fähig. Somit wird die Kranken­kasse die Kosten für das Medizin­produkt für eine 17-Jährige nicht über­nehmen. Wir empfehlen das Produkt auf Wunsch auf Privat­rezept abzu­geben, sodass die Mutter die Möglichkeit hat, dieses evtl. mit ärzt­licher Be­gründung bei der Kranken­kasse einzu­reichen. Alternativ kann die Ärztin bzw. der Arzt ggf. je nach Diagnose ein anderes Movicol-/Macrogol-Präparat ver­schreiben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung