Movicol Junior 90 St. – Muss das Arzneimittel oder das Medizinprodukt abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben heute ein Rezept für ein Kind zulasten der HKK erhalten:
„Movicol Junior aromafrei Emra 90 St.“
Die 90er-Packung der Firma Emra ist laut EDV als Arzneimittel eingestuft und somit eine Jumbopackung.
Demnach würden wir 1 x 30 Stück (= N2) abgeben, es sei denn, der Arzt ergänzt ein Ausrufezeichen auf dem Rezept, um eine bewusste Überschreitung der Nmax kenntlich zu machen.
Alternativ käme eine Abgabe der 90er-Packung der Firma Norgine infrage. Diese ist ein Medizinprodukt. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot müssten wir eher diese Packung abgeben.
Wie beurteilen Sie diese Situation?
Antwort:
Tatsächlich ist das Original von Norgine als Medizinprodukt im Handel während die Importe als Arzneimittel zugelassen sind:
Diese unterschiedliche Einstufung der Macrogole als Arzneimittel oder Medizinprodukte führt leider immer wieder zu Problemen – vor allem, weil man auf eine Verordnung eines Arzneimittels nicht ohne Rezeptänderung ein Medizinprodukt abgeben darf.
Da hier ein Arzneimittel in Form einer Stückzahlverordnung verordnet wurde, kommt § 6 (3) des Rahmenvertrags zur Anwendung, der nur die Abgabe der Nmax-Menge erlaubt. Die Abgabe der Jumbopackung ist zulasten der GKV nicht möglich.
6 Rahmenvertrag
„(3) 1 Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. 2 Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“
Da in diesem Fall keine der Nmax entsprechende Packung im Handel ist (= 50 St. N3) muss die nächst kleinere Normgröße, hier die N2 (= 30 St.), abgegeben werden.
Da diese Mengenreduzierung jedoch wahrscheinlich nicht vom Arzt vorhersehbar war, empfehlen wir eine Rücksprache mit dem Arzt und eine Rezeptänderung. Entweder kann der Arzt den Hersteller in Norgine ändern, dann dürften die 90 St. aufgrund des Medizinprodukte-Status abgegeben werden. Oder der Arzt stellt eine eindeutige Verordnung einer bestimmten Packungsgröße, unter Verwendung des Normkennzeichens (3 x 30 St. N2) aus. Dann wäre auch die Abgabe aller drei Packungen des Arzneimittels möglich.
- Rohertrags-Rechner Movicol
- DAP Lexikon
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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