Dürfen wir Movicol gegen ein anderes Macrogol-Medizin­produkt aus­tauschen?

Wir haben heute ein Rezept über Movicol 100 St. von Norgine (Medizin­produkt) vorge­legt bekommen. Basierend auf der Ver­ordnung haben wir uns folgende Fragen gestellt:

Dürfen wir Movicol Norgine 100 St. bei Nicht­liefer­bar­keit gegen Macrogol Dura 100 St. aus­tauschen? Beide Produkte sind in der Anlage V der Arznei­mittel-Richt­linie gelistet – darf man prinzipiell Medizin­produkte der Anlage V gegen­einander aus­tauschen? Dürften wir bei dem verordneten Medizin­produkt „stückeln“? Uns ist bewusst, dass die Packungs­größen­ver­ordnung für Medizin­produkte nicht gilt. Könnten wir dennoch 5-mal die 20er-Packung von Movicol Norgine abgeben?

Antwort

Für Medizin­produkte gelten weder die Aut-idem-Aus­tausch­kriterien nach Rahmen­vertrag noch mögliche Stückel­ungsregeln nach ALBVVG – diese gelten nur für Arznei­mittel und die Über­tragung auf Medizin­produkte ist ver­traglich nicht legitimiert.

Movicol Norgine 100 St. und Macrogol Dura 100 St. werden in der Taxe auch nicht als aus­tauschbar ange­zeigt. Wir würden deshalb von einem Austausch abraten. Auch ist fraglich, ob das Stückeln bei Nicht­liefer­bar­keit problem­los aner­kannt wird, da 5 x 20 St. Movicol teurer sind als 1 x 100 St. Movicol und für die Abgabe von Medizin­produkten das Wirtschaftlich­keits­gebot nach § 12 SGB V gilt.

Unserer Kenntnis nach sind der Austausch von Medizin­produkten unter­einander und das Stückeln von Medizin­produkten nicht geregelt bzw. vorge­sehen. Ggf. könnten Sie den geltenden Arznei­liefer­vertrag prüfen, ob hier eine Regelung zu finden ist.

Ansonsten würden wir in Ihrem Fall empfehlen, von der Arzt­praxis ein neues Rezept z. B. über Macrogol Dura 100 St. anzu­fordern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung