Dürfen wir Movicol gegen ein anderes Macrogol-Medizinprodukt austauschen?
Wir haben heute ein Rezept über Movicol 100 St. von Norgine (Medizinprodukt) vorgelegt bekommen. Basierend auf der Verordnung haben wir uns folgende Fragen gestellt:
Dürfen wir Movicol Norgine 100 St. bei Nichtlieferbarkeit gegen Macrogol Dura 100 St. austauschen? Beide Produkte sind in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet – darf man prinzipiell Medizinprodukte der Anlage V gegeneinander austauschen? Dürften wir bei dem verordneten Medizinprodukt „stückeln“? Uns ist bewusst, dass die Packungsgrößenverordnung für Medizinprodukte nicht gilt. Könnten wir dennoch 5-mal die 20er-Packung von Movicol Norgine abgeben?
Antwort
Für Medizinprodukte gelten weder die Aut-idem-Austauschkriterien nach Rahmenvertrag noch mögliche Stückelungsregeln nach ALBVVG – diese gelten nur für Arzneimittel und die Übertragung auf Medizinprodukte ist vertraglich nicht legitimiert.
Movicol Norgine 100 St. und Macrogol Dura 100 St. werden in der Taxe auch nicht als austauschbar angezeigt. Wir würden deshalb von einem Austausch abraten. Auch ist fraglich, ob das Stückeln bei Nichtlieferbarkeit problemlos anerkannt wird, da 5 x 20 St. Movicol teurer sind als 1 x 100 St. Movicol und für die Abgabe von Medizinprodukten das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V gilt.
Unserer Kenntnis nach sind der Austausch von Medizinprodukten untereinander und das Stückeln von Medizinprodukten nicht geregelt bzw. vorgesehen. Ggf. könnten Sie den geltenden Arzneiliefervertrag prüfen, ob hier eine Regelung zu finden ist.
Ansonsten würden wir in Ihrem Fall empfehlen, von der Arztpraxis ein neues Rezept z. B. über Macrogol Dura 100 St. anzufordern.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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