Kann Moventig allein auf einem BtM-Rezept verordnet werden?

Uns liegt eine Verordnung über „Moventig 25 mg 2 x 30 St.“ vor. Das Präparat (Nicht-BtM) wurde auf einem BtM-Rezept verordnet, auf dem aber ansonsten kein weiteres Arzneimittel verordnet wurde. Dürfen wir das Rezept beliefern? 

Antwort

Nach § 8 Abs. 1 BtMVV gilt Folgendes: „Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt.“

Dementsprechend können Sie das vorliegende Rezept nicht beliefern – diese Verordnung müsste auf einem Nicht-BtM-Rezept ausgestellt werden. Aber kann es gegebenenfalls sein, dass vergessen wurde, das BtM auf dem Rezept ebenfalls zu verordnen? Sie sollten also auf jeden Fall Rücksprache mit dem Arzt halten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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