Monapax und Laxbene flüssig für Kinder erstattungsfähig?
Wir sind verwirrt: Darf Monapax in manchen Fällen zulasten der GKV abgegeben werden? Als Meldung erhalten wir von unserem System zuerst die Nachfrage, ob das Alter passt (nur für Kinder bis 12 Jahre), als zweite Warnung die fehlende Normgröße und daher sollte keine Abgabe erfolgen, um eine Retax zu vermeiden.
Und wie sieht es mit Laxbene flüssig aus? Hat keine Normgröße, kommt keine Altersabfrage, würde bei unserem System also durchlaufen zulasten der GKV. Können wir es zulasten der GKV abrechnen? Die Frage kam im Gespräch mit der Kinderarztpraxis vermehrt auf.
Antwort
Tatsächlich ist Monapax nicht zulasten der GKV abrechenbar, auch nicht für Kinder. Die Begründung finden Sie in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (Verordnungsausschluss).
Bei Laxbene handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das von der GKV zur symptomatischen Behandlung der Obstipation bei Kindern im Alter zwischen 6 Monaten und 8 Jahren erstattet wird. Lediglich für Erwachsene ist die Verordnung gemäß Arzneimittel-Richtlinie bedingt erstattungsfähig:
Anlage I Nr. 1 AM-RL
Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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