Mischverordnung: Darf Fresubin mit Arzneimitteln verordnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung zulasten der DAK (IK 106467995):
Erste Verordnungszeile: | Fresubin 2 Kcal Drink Mischk Loesung 24 x 200 ml |
Zweite Verordnungszeile: | Ramipril 1A 5 Tabl 5 mg N3 |
Dritte Verordnungszeile: | Simvastatin ratio 20 mg Fta N3 |
Darf Trinknahrung auf einem Rezept gemeinsam mit anderen Arzneimitteln verordnet werden?
Denn bisher erfolgte die Verordnung immer getrennt.
Antwort:
Trinknahrungen werden als Diätetika gemäß § 31 SGB V klassifiziert und nicht als Hilfsmittel. Da sie deshalb nicht separat abgerechnet werden, spricht nichts gegen die Verordnung auf dem gleichen Rezept wie Arzneimittel.
Nicht zusammen auf einem Rezept verordnet werden dürfen Arzneimittel und Hilfsmittel, da diese separat abgerechnet werden müssen.
- DAP-Arbeitshilfe 16 „Rezept-Check“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung